Herzlich willkommen bei der Friseurinnung Ennepe-Ruhr
Herzlich willkommen bei derFriseurinnung Ennepe-Ruhr

Wir - die Friseurinnung Ennepe-Ruhr, sind ein modernes Dienstleistungsunternehmen, dass es sich zur Aufgabe macht, die gemeinsam gewerblichen Interessen Ihrer Mitglieder zu vertreten und die Außenwahrnehmung der Branche in den Medien zu förder. Wir organisieren neben Fachveranstaltungen und Kollegentreffen auch die Förderung unseres Berufsnachwuchses. Wir geben Ihnen Auskunft über betriebliche, personelle und wirtschaftliche Fragen, oder nennen Ihnen kompetente Ansprechpartner. Auch in Ausbildungsfragen können Sie sich an uns wenden. Ob Lehrlingsstreitigkeiten, Prüfungfragen, oder Fragen zur Ausbildungsvergütung, wir helfen gerne weiter.

NEWS

                                                                                                                    10.01.2024

Modepräsentation Frühjahr/Sommer 2024

Die Modepräsentation wird am 25.02.24 zum
wiederholten Mal in Wuppertal im gut bewährten
Barmer Bahnhof stattfinden.
Der Kartenvorverkauf beginnt in den kommenden
Tagen und wird wie gewohnt per Rundschreiben
angekündigt.
Bitte merken Sie sich den Termin fest in Ihren
Kalendern.

 

                                                                                     12.12.2023

Neue ÜLU-Hefte über den Zentralverband bestellbar

 

Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks und das Heinz-
Piest-Institut für Handwerkstechnik haben die Unterweisungspläne der
überbetrieblichen Ausbildung im Friseurhandwerk neu erarbeitet und
damit an die geänderte Ausbildungsverordnung angepasst. Die
bisherigen Kurspläne verlieren zum 31.12.2023 ihre Gültigkeit.
Zu den neugestalteten Unterweisungsplänen bietet die Ausstellungs-
und Werbegemeinschaft des Friseurhandwerks neue ÜBL-Arbeitsbücher
an. Ab dem 22.12.2023 steht zunächst für die Kurse G-FRI/23 und
FRI1/23 jeweils ein Workbook zur Verfügung.

Verjährung von Urlaubsansprüchen
Folgende Regelungen zur Verjährung von Urlaubsansprüchen gelten:
• der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmenden auf bezahlten Jahresurlaub verjährt
nach 3 Jahren
• die Verjährungsfrist beginnt aber erst dann zu laufen, wenn und sobald der
Arbeitgebende den Arbeitnehmenden über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die
Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmende den Urlaub dennoch aus freien Stücken
nicht genommen hat
• individuelle vertragliche Vereinbarungen lassen den Urlaub grundsätzlich nicht verfallen
• es wird geraten, die Belegschaft jedes Jahr aufs Neue auf den noch zu nehmenden
Urlaub schriftlich hinzuweisen

Neue Regelung zur telefonischen Krankschreibung     12.12.2023
 

Mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes
(ALBVVG) hat der Gesetzgeber den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verpflichtet, innerhalb
von sechs Monaten nach Veröffentlichung des Gesetzes in der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (AU-
RL) Regelungen zur telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit zu treffen. Der
entsprechende Beschluss wurde am 7. Dezember 2023 vom G-BA gefasst. Der Beschlusstext mit
den Regelungsdetails wird in Kürze unter folgendem Link veröffentlicht.
Die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Feststellung ist nun in engen Grenzen
möglich. Es gelten ausweislich der Pressemitteilung folgende Anforderungen:
• Vorrang der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der ausschließlichen
Fernbehandlung einer Videosprechstunde vor einer telefonischen Anamnese
• Ausstellung nur für persönlich in der Praxis bekannte Patientinnen und Patienten
• Ausstellung nur für Erkrankungen mit voraussichtlich kurzer Dauer und regelmäßig
milderem Verlauf
• Ausstellung nur für einen Maximalzeitraum von 5 Tagen
• Ausschluss von Folgebescheinigungen

Rückzahlung Corona Soforthilfen                                       27.11.2023
 

Wie allgemein bekannt ist, endet die Rückzahlungsfrist für die Soforthilfe aus dem Frühjahr 2020
am 30.11.2023.
Laut Aussage auf der Homepage des Bund der Steuerzahler (Corona | Bund der Steuerzahler
e.V.) gibt es ggf. noch diese Möglichkeit:
„Voraussichtlich wird es ab Anfang Dezember großzügige Ratenzahlungsmöglichkeiten bis zu 24
Monaten geben. Dies bestätigte das Ministerium auf Anfrage und Anregung durch den Bund der
Steuerzahler. Auch über Erlassmöglichkeiten in wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Betroffenen
wird nachgedacht. Die entsprechenden Informationen zur Rückzahlung und zu den Möglichkeiten
einer Ratenzahlung in der NRW-Soforthilfe 2020 sollen auf der Webseite des
Ministeriums zeitnah veröffentlicht werden.“
Falls Sie weiteren Informationsbedarf oder Unterstützung zu dem Thema Corona Soforthilfen
haben, empfehlen wir Ihnen sich der IG Soforthilfe Home (ig-nrw-soforthilfe.de) anzuschließen.

                                                    16.08.2023

Die Modepräsentation mit den neuen Trends für Herbst/Winter 2023/24 findet am
17. September 2023 wie bereits im Frühjahr im BARMER BAHNHOF in Wuppertal, statt. Die
Location hatte die Teilnehmer und unseren Fachbeirat des Verbandes so überzeugt, dass wir
die neuen Trends der kalten Jahreszeit auch wieder in der Stadt der Schwebebahn präsentieren
wollen.
Wir bitten die InnungsgeschäftsDie Preise unserer Eintrittskarten sind weiterhin konstant und erhältlich für
25,00 EUR pro Person im Rahmen des Mindestkontingentes und Zusatzbestellung
25,00 EUR pro Person im Vorverkauf
30,00 EUR pro Person an der Tageskasse.

                                                                 06.07.2023

Gute Nachrichten: Ab sofort haben Sie als
Selbständige/r die Möglichkeit, Ihr
persönliches Wunsch-JobRad – mit oder
ohne elektrischen Antrieb – bequem und
günstig über Ihren Salon zu beziehen.
Hierfür hat der LIV eine Kooperation mit „Jobrad für Selbständige“ vereinbart. Vorteil der Kooperation:
Sie erhalten 10% Rabatt auf Ihre Leasingrate! Bitte geben Sie Kooperations-Code: "LIV Jobrad 2023" bei
Ihrer Bestellung mit an. Dieser Rabatt ist ausschließlich für Innungsmitglieder vorgesehen, geben Sie
diesen bitte nicht an andere weiter!
So funktioniert’s: Sie suchen sich ihr Wunschrad beim Fachhändler oder online aus, alle Hersteller und
Marken sind möglich. Ihr Unternehmen least das JobRad und Sie fahren es wann immer sie wollen: zur
Arbeit, im Alltag, in den Ferien oder beim Sport. Dabei sparen Sie gegenüber einem herkömmlichen Kauf
bis zu 40 %.
Wie genau der -sehr einfache- Ablauf ist, sehen Sie hier alle Informationen:
www.selbststaendige.jobrad.org
Sie können auch Ihren Angestellten das Jobrad anbieten, dann leider -derzeit noch- ohne den 10%igen
Rabatt. Die Leasingrate wird dann über die Lohnabrechnung einbehalten und bietet somit noch weitere
Vorteile für Ihre MitarbeiterInnen. Hierzu finden Sie die Informationen unter: www.jobrad.org

                                                                                                                     30.06.2023

Tarifabschluss für die Auszubildenden im Friseurhandwerk NRW erzielt         Vorabinformation

Die beiden Tarifpartner, der Friseur- und Kosmetikverband Nordrhein-Westfalen und die vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), haben für die ca. 3.400 Auszubildenden im Friseurhandwerk NRW
einen neuen Tarifvertrag abgeschlossen.
Er tritt zum 1. August 2023 in Kraft und hat eine Laufzeit von 2 Jahren, mit einer durchschnittlichen
Tarifsteigerung von 16,28 % in allen drei Ausbildungsjahren über die gesamte Laufzeit. Die Laufzeit geht
bis 31. Juli 2025.
Eine entsprechende gemeinsame Pressemitteilung der Tarifpartner haben wir mit ver.di heute in Umlauf
gebracht.
Damit Sie rechtzeitig planen können und ggf. schon die neuen Ausbildungsvergütungen in die
Ausbildungsverträge eintragen können, erhalten Sie die Informationen zur Höhe der
Ausbildungsvergütungen vorab.

Folgende Ausbildungsvergütungen sind ab dem 1. August 2023 vereinbart worden:
1. Ausbildungsjahr                  2. Ausbildungsjahr                 3. Ausbildungsjahr
    665,00 EUR                             785,00 EUR                          900,00 EUR


Eine Tarifanpassung wird zum 01.08.2024 in Kraft treten.
Die Allgemeinverbindlichkeit ist beantragt.
Nach Drucklegung erhalten die Geschäftsstellen den Tarifvertrag als PDF zur weiteren Verfügung.

 

Mindestlohnkommission stimmt für 12,41 Euro Mindestlohn
Die Mindestlohnkommission hat am 26. Juni 2023 die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns
beschlossen. Der Beschluss erfolgte mit Mehrheit, aber gegen die Stimmen der Arbeitnehmerseite auf
einen Vermittlungsvorschlag der Vorsitzenden. Der Beschluss sieht eine Anhebung auf 12,41 Euro zum
1. Januar 2024 und auf 12,82 Euro brutto je Zeitstunde zum 1. Januar 2025 vor. Die Beschlussfassung
fällt in eine Zeit schwachen Wirtschaftswachstums und anhaltend hoher Inflation in Deutschland, die für
Betriebe und Beschäftigte gleichermaßen große Herausforderungen darstellen.

                                                                                                                    17.05.2023

Die IG Soforthilfe NRW und der Landesinnungsverband NRW bündeln ihre Kräfte und kooperieren gegen die Ungerechtigkeiten bei der Rückzahlung von Corona Soforthilfen.

 

Auch wenn bereits viele Unternehmer resigniert haben, es bereits einige Urteile zu dem Thema gibt, so gibt es immer noch Möglichkeiten, die die Interessensgemeinschaft gefunden hat (siehe auch youtube Video: NRW Soforthilfe - § 48 Abs.1 Satz 1 ! - YouTube )

 

Daher empfehlen wir den NRW-Friseurbetrieben das Angebot der IG Soforthilfe in Anspruch zu nehmen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage: Home (ig-nrw-soforthilfe.de)

Aktualisierte Arbeitsschutzregelungen                       15.05.2023

 

Anbei erhalten Sie das Rundschreiben des UDH zu der Veröffentlichung der aktualisieren
Arbeitsschutzregelungen.
Insbesondere zu beachten ist die überarbeitete TRGS 530 für das Friseurhandwerk.
Auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ( BAuA) sind die Dokumente
frei einsehbar. (Link: TRGS 530 )
Friseurhandwerk - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin )

                                                                                                               16.03.2023

 

Verlängerung der Rückzahlungsfrist in der NRW-Soforthilfe   2020bis zum 30. November 2023 

 

Die Landesregierung hat eine weitere Verlängerung der Rückzahlungsfrist für die Soforthilfe über den 30. Juni 2023 hinaus bis zum 30. November 2023 beschlossen. Darauf macht die Handwerkskammer Düsseldorf aufmerksam. Infolge des Kabinettbeschlusses können Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger den zurückzuzahlenden Betrag jetzt bis zum 30. November 2023 ohne weitere Abstimmung mit dem Land Nordrhein-Westfalen überweisen. Die Überweisung kann auch in mehreren Teilbeträgen erfolgen. Bis dahin ist es also nicht erforderlich, individuelle Vereinbarungen zu Stundungen oder Ratenzahlungen zu treffen.

Mit der Entscheidung, die Rückzahlungsfrist für die Soforthilfe weiter zu verlängern, bekräftigt die Landesregierung zugleich, dass die vorläufig gewährte Soforthilfe zurückzuzahlen ist, sollten die Bewilligungsvoraussetzungen nicht erfüllt sein. Das bedeutet, dass alle Schlussbescheide, die bestandskräftig geworden sind, aufrechterhalten bleiben.

Modepräsentation Frühjahr/Sommer 2023              28.02.2023

 

Die Modepräsentation mit den neuen Trends für Frühjahr/Sommer 2023 findet am 26. März 2023 in dem wohl beeindruckendsten Gebäude Wuppertals, im BARMER BAHNHOF in Wuppertal, statt — präsentiert vom Fachbeirat unseres Verbandes.

Die Eintrittskarten sind erhältlich zum Preis von

25,00 EUR pro Person im Vorverkauf

30,00 EUR pro Person an der Tageskasse.

                                                                       03.01.2023

 

Thorsten Seidel neuer Verbandsgeschäftsführer  
Liebe Friseurinnen und Friseure des Landes NRW,
mein Name ist Thorsten Seidel und ich möchte mich als Ihr neuer
Geschäftsführer des Friseur- und Kosmetikverbandes NRW
vorstellen. Ich bin 50 Jahre alt und wohne seit einigen Jahren mit
meiner Frau in Bergkamen. Als Bankkaufmann habe ich viele Jahre
in Bonn und im Bergischen Land gearbeitet und dort auch gewohnt,
sodass ich einen Großteil unseres schönen Verbandsgebietes
kennengelernt habe.
Als Generalsekretär der ZEDACH eG habe ich viele Projekte, insbesondere in der Digitalisierung
umgesetzt. Die Arbeit in verbandsähnlichen Strukturen ist mir vertraut und meine zusätzliche
Ausbildung als Mediator hat sich bereits in verschiedenen Bereichen als sehr wertvoll erwiesen.
Die Erfahrungen aus meinen beruflichen Stationen werden mir bei den aktuellen Herausforderungen
in unserem Verband eine große Hilfe sein. Die enormen wirtschaftlichen Belastungen, die viele
Friseurbetriebe derzeit stemmen müssen, der Fachkräftemangel inkl. der schwindenden
Ausbildungszahlen und die geringe Digitalisierungsquote sind eng verwobene Themen, die wir dringend
anpacken müssen. Ich möchte mit dem Vorstand, den Fachausschüssen und allen, die sich engagieren
-es kann nur als Gemeinschaft funktionieren- Lösungen erarbeiten, um Verband, Innungen und
Betriebe zu stärken. Lassen sie uns gemeinsam die Verbandsmehrwerte sicht- und erlebbar machen.

Friseurhandwerk fordert rasche und effektive Entlastung.   27.09.2022

Die steigenden Energiepreise treffen die von der Coronapandemie stark gebeutelte Friseurbranche. Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) betont daher die Dringlichkeit der Ausweitung des aktuellen Rettungsschirms der Regierung für die Friseurbetriebe. Der ZV fordert nachdrücklich die Herabsetzung des Mehrwertsteuersatzes auf Friseurdienstleistungen von 19 Prozent auf 7 Prozent.

„Die aktuellen Belastungen für das Friseurhandwerk haben die Grenze des Zumutbaren einfach überschritten. Viele Friseurbetriebe stehen faktisch vor dem Aus“, mit diesen dramatischen Worten fasst ZV-Präsidentin Manuela Härtelt-Dören die Krisensituation der Branche zusammen. „Die Belastungen der Corona-Pandemie mit stark eingeschränkten Service-Möglichkeiten in den Salons, gestiegene Lohnkosten und eine schwierige Ausbildungssituation setzen den Betrieben ebenso weiter zu wie die Inflation mit ausufernden Energiepreisen. Dies ist eine existenziell kritische Situation für das Friseurhandwerk“, so Manuela Härtelt-Dören weiter. Gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus des Landesinnungsinnungsverbänden des Friseurhandwerks fordert sie deshalb eine schnelle und unbürokratische Hilfe seitens der Bundes- und Landespolitik.

 

Neues Infektionsschutzgesetz verabschiedet.                                  15.09.2022

Wie bereits im August angekündigt, hat die Bundesregierung ein neues Infektionsschutzgesetz verabschiedet. Das Gesetz soll am 1. Oktober 2022 in Kraft treten und bis zum 7. April 2023 gelten. Die Abstimmung darüber wird noch heute im Bundesrat erfolgen.

Zunächst soll bundesweit für alle Personen eine FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen und vergleichbaren Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen gelten. Außerdem muss vor dem Zutritt in Krankenhäuser und Pflegeheimen ein negativer Corona-Test vorliegen. Es muss zudem weiterhin im öffentlichen Fernverkehr eine FFP2- Maske getragen werden.

Darüberhinausgehende Maßnahmen werden den Bundesländern überlassen. Diese werden ermächtigt abweichende und vor allem je nach Infektionslage strengere Schutzregeln anzusetzen - zum Beispiel die Maskenpflicht im Nahverkehr.

Sollten die Maßnahmen nicht ausreichen um das Infektionsgeschehen in den Griff zu bekommen, können die Bundesländer die Beschränkungen sukzessiv verschärfen.

Modepremiere am 19. September 2022 in Stuttgart.                          15.09.2022

Bereit für die neuen Herbst- und Winterfrisurentrends? Am kommenden Montag, den 19. September 2022 präsentiert das ZV Modeteam um Art Director Antonio Weinitschke und Steven Meth erstmals nach zweieinhalb Jahren Pandemie wieder die neuen Looks live on stage. 

Die Trendshow mit Live-Workshop findet in Stuttgart in der neuen Friseur-Akademie des Fachverbands Friseur und Kosmetik Baden-Württemberg statt. Seien Sie gespannt auf die neue Trendkollektion für die kältere Jahreszeit!

Arbeitgeber sind zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet      15.09.2022

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 13. September 2022 eine folgenreiche Grundsatzentscheidung
getroffen:
Der Arbeitgeber ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die
von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.

Tarifabschluss im Friseurhandwerk NRW erzielt                     14.09.2022

Der Friseur- und Kosmetikverband Nordrhein-Westfalen und die vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) haben sich auf einen neuen Tarifvertrag zum 01. Oktober 2022 verständigt.
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum kommenden Monat auf 12 Euro pro Stunde. Bei den gut vorbereiteten Verhandlungen war es uns wichtig mit Augenmaß zu verhandeln.

Zum einen war es uns wichtig, dass sich die
Beschäftigten im Friseurhandwerk, die eine qualifizierte Berufsausbildung abgeschlossen haben, spürbar vom Mindestlohn abheben und ein zur Finanzierung des Lebensunterhalts notwendiges Auskommen erzielen.

Zum anderen dürfen wir aber auch die Betriebe insbesondere durch die wirtschaftlichen Nachwirkungen der Pandemie nicht
überbelasten und damit Arbeitsplätze gefährden. Dies zu berücksichtigen ist uns mit diesem Tarifabschluss gelungen.“ so Verbandsvors. Harald Esser

Insbesondere im Bereich der Gesellinnen und Gesellen in der untersten Lohngruppe wurden deutliche Entgeltzuwächse
erreicht, so steigt der Lohn von einem Tariflohn von bisher 10,10 Euro pro Stunde auf 12,65 Euro.

Die Tarifpartner sind sich einig, diesen Tarifvertrag in NRW erneut für allgemeinverbindlich erklären zu lassen, damit
gleiche Löhne für die Beschäftigten und gleiche Kosten für die Arbeitgebenden in NRW bestehen.

                                                                                                                   01.07.2022

Friseure brauchen Zukunft! 7% Jetzt!
50.000 Unterschriften erreicht


Die Online-Petition für die Reduzierung der Mehrwertsteuer
auf 7% für Friseurdienstleistungen kann dem
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages vorgetragen
werden.
Die Initiatoren sind zu Recht stolz auf das Erreichen des ersten
Meilensteins. Die Forderung einer ganzen Branche: 7 %
Mehrwertsteuer auf Friseurdienstleistungen.

Mehr
 

 

                                                                                                                    01.07.2022

Regeln zum Kurzarbeitergeld ausgelaufen
Gestern sind sämtliche Regelungen zu den erleichterten Zugangsbedingungen zum Kurzarbeitergeld (§
421c SGB III) ausgelaufen. Die Bundesregierung hat jedoch auch beschlossen, einige Ausnahmen bis zum
30. September 2022 zu verlängern.
Konkret bedeutet das: Es müssen weiterhin nur mindestens 10 Prozent statt regulär ein Drittel der
Beschäftigten von einem Entgeltausfall betroffen sein. Ebenso wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden weiterhin verzichtet.

                                                                                                                  01.07.2022

Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Neues Gesetz belastet kleine Betriebe.


Das Bundeskabinett hat eine verpflichtende Vorgabe der EU zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
für Eltern und pflegende Angehörige gesetzlich umgesetzt.
Leider wurden mögliche Gestaltungsfreiräume bei der Umsetzung im Sinne des Mittelstands in Berlin
nicht genutzt. Stattdessen soll mit der bewährten Systematik der Schwellenwerte in Bezug auf die
Beschäftigtenzahl zum Schutz der Kleinbetriebe gebrochen und die Richtlinie überbordend umgesetzt
werden. Beschäftigte sollen nun unabhängig von der Beschäftigtenzahl des Unternehmens einen
Anspruch auf Pflege- oder Familienpflegezeit bekommen. Damit verbunden ist künftig auch ein
besonderer Kündigungsschutz für die Freistellungsdauer.
Da die finale Umsetzung noch aussteht, bleibt abzuwarten, ob die Einwände der Handwerksbranche
noch Gehör finden.

                                                                                                                    24.06.2022

ZDH: Imagekampagne und Sommer der Berufsbildung


Handwerksbetriebe ringen engagiert um jeden Jugendlichen, den sie für eine Ausbildung begeistern
können. Rückendeckung bekommen sie dabei in diesem Sommer von Maßnahmen der Imagekampagne
des deutschen Handwerks und durch den „Sommer der Berufsbildung“, den die Partner der "Allianz für
Aus- und Weiterbildung" zum zweiten Mal ausrufen.
Ziel der Kampagnenmaßnahmen als auch des Sommers der Berufsbildung ist es, den Stellenwert der
beruflichen Ausbildung und die Gleichwertigkeit von Studium und Ausbildung in den Köpfen zu
verankern. Es ist #ZeitzumUmdenken, bringt die Kampagne das Vorhaben auf den Punkt.

ZDH.docx
Microsoft Word-Dokument [13.0 KB]

                                                                                                                        27.05.2022

1. Neue Prüfungsmappe Teil 1
Die Prüfungsmappe Teil 1 des Zentralverbands für die Gesellenprüfung
im Friseurhandwerk wurde neu aufgelegt und ist ab sofort verfügbar.

 

Jetzt die Berichtsheft-App für Azubis bestellen


Die offizielle Berichtsheft-App des Zentralverbands
ermöglicht es Azubis, den Ausbildungsnachweis per
App auf dem Smartphone zu führen. Sie verfügen
über eine Übersicht ihrer erledigten und noch
offenen Berichte, erhalten eine Erinnerung zur
Fertigstellung und können die Berichte anschließend
einfach und schnell an den Ausbilder senden.
Die Ausbilder können das Ausbilder-Premium-Paket für 22,95 Euro per Mail an
app@friseurhandwerk.de bestellen. Daraufhin erhalten sie Zugang auf die Verwaltungsoberfläche auf
www.friseur-berichtsheft-app.de und einen Zugangscode, den Sie dem Azubi weiterleiten.
Die Azubis laden sich daraufhin die Berichtsheft-App im App-Store (i-tunes oder Play-Store) herunter.
Sobald Sie den Code ihres Ausbilders eingegeben haben, können die Berichte an den Ausbilder
versendet und von diesem abgezeichnet werden.

Hier gelangen sie direkt zum Bestellformular

 


Checkliste: So punkten Sie bei Generation Z

Wer heute ins Berufsleben einsteigt, will laut Studie von Zenjob ein gutes Miteinander, Wertschätzung
und einen Job, der zum Leben passt. Je mehr Punkte der Checkliste Sie erfüllen, desto leichter können
Sie Azubis und junge Fachkräfte im Betrieb halten.
Unternehmenstyp definieren: Wie wäre Ihr Betrieb als Mensch? Sympathie, Haltung und Empathie
bilden die erfolgreiche Grundlage.
Machen statt reden: Leben Sie Ihre Werte und Versprechen. Gerade die junge Generation ist "Fake-
News"-erprobt und lässt sich von leeren Formeln nicht blenden.
Flexibles Arbeiten: Etwa bei der Arbeitszeit oder dem Arbeitsort. Aber auch: Rotierende
Verantwortung im Betrieb.
Digitaler werden: Für die Generation Z ist das Smartphone ein Lebensbegleiter. Auch im Job helfen
digitale Tools, um mehr Zeit für die originäre handwerkliche Arbeit zu haben.
Karriere fördern: Junge Leute können vieles und haben gute Ideen. Indem Sie vielfältige Aufgaben
und Karrierepfade bieten, profitieren Sie davon.
Talente stärken: Stellen Sie dem Nachwuchs Mentoren zur Seite, die bei Unsicherheiten
unterstützen, die Entwicklung fördern und die Selbstorganisation verstärken.
Offenheit zulassen: Sorgen Sie für klare Kommunikation und Offenheit für neue Ideen - das
verbessert das Arbeiten für alle Mitarbeitende.
Arbeit und Freizeit trennen: Die Generation Z will nicht mit dem Job verschmelzen. Wer Specials
bieten möchte, sollte auf einen Arbeitsbezug achten (etwa bessere Arbeitsausstattung statt
Firmenfeier).

                                                                                                                   25.05.2022

Friseurhandwerk: Gema Rahmenvertrag


Lange Zeit sah es danach aus, dass die GEMA den Rahmenvertrag mit dem Zentralverband des
Deutschen Friseurhandwerks (ZV) nicht verlängern bzw. kündigen würde. Glücklicherweise hat sich das
Blatt nun gewendet und es bleibt damit beim Vorteil von 20 % für Innungsmitglieder.
Die GEMA fordert in diesem Zusammenhang, dass die Daten der Innungsmitglieder ausschließlich auf
dem dafür vorgesehenen Excel-Formular
(siehe hier: https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/GEMA_Meldevorlage_f%C3%BCr_GSVT-
Partner2021.xlsx
)
einzutragen und an den zuständigen Landesinnungsverband zu übersenden sind. Nach Weiterleitung
durch den Landesinnungsverband an den ZV werden die Daten der GEMA datenschutzkonform zur
Verfügung gestellt.

                                                                                                                 08.04.2022

Bundesweite Schwerpunktprüfungen im Friseurhandwerk - Bilanz: über 2.800 Betriebe und 7.000 FriseurInnen überprüft

UPDATE: Der bundesweite Einsatz so ziemlich aller deutschen Hauptzollämter zeigt die massiven Verstöße bei der Einhaltung von Arbeitsbedingungen und Sozialbetrug. Die Ergebnisse in den meisten Regionen sind erschreckend - alle Details pro Region ...

                                                                                                                20.01.2022

der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) präsentiert die Looks der H|MAG Trendkollektion Frühjahr/Sommer 2022.

 

Informieren sie sich über die neuen Styles hier

 

Erklärfilm: Was machen eigentlich Innungen?

Der Begriff Innung ist fast jedem geläufig. Aber was eine Innung genau ist und welche Aufgaben sie wahrnimmt, wissen viele nicht. Das Video des Landesinnungsverbands des bayerischen Friseurhandwerks informiert humorvoll über die Arbeit der Innungen.

Neugierig geworden?
Hier geht’s zum Video.

 

 

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Rufen Sie einfach an unter   0234-32400

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

 

 

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